Wahlsystem

Die Wahl zum baden-württembergischen Landtag

Wenn am 27. März 2011 die Wahl zum 15. Landtag von Baden-Württemberg stattfindet, sind rund 7,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger im Land - davon gut 95.000 im Wahlkreis Göppingen - aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zur Wahl sind alle Deutschen berechtigt, die am Wahltag das 18 Lebensjahr vollendet und seit drei Monaten ihre Wohnung oder sonst einen gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben. Der Landtag umfasst mindestens 120 Sitze und das Sitzverhältnis der Parteien richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Dabei werden nur solche Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der Gesamtstimmen erhielten.

Die Zuteilung der Parlamentssitze an die Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese Bewerber in ihrem Wahlkreis errungen haben (Persönlichkeitswahl). Dabei werden 70 Direktmandate an Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die jeweils meisten Stimmen (relative Mehrheit) erhalten haben, vergeben. Die übrigen den Parteien zustehenden Sitze, so genannte Zweitmandate, gehen den Kandidaten zu, die im Verhältnis zu den übrigen Bewerbern der eigenen Partei im selben Regierungsbezirk die höchste Stimmenzahl erreicht haben.

Sollte eine Partei mehr Direktmandate erhalten, als ihr Sitze dem Gesamtstimmanteil nach zustehen, so ergeben sich so genannte Überhangmandate. Um jedoch das Verhältnis der Sitzverteilung den Gesamtsstimmenanteilen anzupassen, werden dann Ausgleichsmandate vergeben.

Im Wahlkreis Göppingen konnte bei den Landtagswahlen 1996, 2001 und 2006 jeweils ich das Direktmandat für die CDU gewinnen (Wahlergebnisse). Bei der Landtagswahl 2006 gaben mir dabei nahezu 4 Prozent mehr Wählerinnen und Wähler ihre Stimme als noch 2001. Dieses Vertrauen möchte ich auch bei der Landtagswahl 2011 wieder gewinnen und weiter rechtfertigen.

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